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Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz: Das gilt ab Juni 2025

4 Min. Lesedauer

Eine barrierefreie Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleiche Chance auf ein selbstbestimmtes Leben hat, ist das erklärte Ziel Deutschlands und der EU. Doch noch immer gibt es Hürden im Alltag, die Menschen mit Beeinträchtigungen verschiedenster Art an der gesellschaftlichen Teilhabe hindern – insbesondere im digitalen Raum. Um hier nachzubessern und Einschränkungen im Zugang zu digitalen Angeboten gezielt abzubauen, wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf den Weg gebracht, das Ende Juni 2025 in Kraft tritt.

Doch was besagt dieses Gesetz überhaupt? Welche Unternehmen sind betroffen und welche Maßnahmen müssen sie ergreifen? Und was tut man bei Stackfield, um im eigenen Projektmanagement-Tool Barrieren zu entfernen? Auf diese und weitere Fragen gehen wir im folgenden Artikel näher ein.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen zu schaffen – vom Online-Handel über Smartphones und E-Reader bis hin zu Bankautomaten.

Im Kern verpflichtet das Gesetz Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Dabei geht es um mehr als nur technische Zugänglichkeit – auch sprachliche Verständlichkeit und visuelle Gestaltung spielen dabei eine zentrale Rolle. Das Gesetz soll damit aktiv dazu beitragen, digitale Ungleichheiten abzubauen und Inklusion zu fördern.

Was wird unter "Barrierefreiheit" verstanden?

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale und analoge Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen gleichberechtigt genutzt werden können – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz definiert Barrierefreiheit dabei wie folgt:

"Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind."
§ 3, Absatz 1 BFSG

Dabei geht es nicht nur um die technische Erreichbarkeit. Im digitalen Kontext gehören dazu beispielsweise auch:

  • eine verständliche Sprache
  • eine klare und konsistente Navigation
  • die Bedienbarkeit von Websites und Anwendungen über Tastatur und Screenreader
  • ausreichende Kontraste und flexible Schriftgrößen
  • Alternativtexte für Bilder sowie Untertitel für audiovisuelle Inhalte

Ab wann gilt das BFSG?

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen betroffene Organisationen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen gestalten.

Für Produkte, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt sind, gilt eine Übergangsfrist bis 2030. Für Selbstbedienungsterminals kann diese Frist sogar bis 2040 reichen. Diese Übergangsregelung soll Unternehmen ausreichend Zeit geben, notwendige technische und strukturelle Anpassungen sorgfältig umzusetzen.

Wichtig ist: Die Frist bedeutet keinen Aufschub der Verpflichtung. Wer jetzt schon vorbereitet ist, reduziert Risiken und stärkt die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Vom BFSG betroffen sind alle privaten Unternehmen, insbesondere im Bereich B2C (Business-to-Customer), die bestimmte digitale Produkte und / oder Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Bankdienstleistungen
  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Anbieter von Softwareanwendungen und Apps
  • Unternehmen mit Selbstbedienungsterminals (z.?B. Fahrkarten- oder Geldautomaten)
  • Anbieter von E-Book-Lesegeräten
  • Anbieter digitaler Kommunikationsdienste
  • Ticketverkaufsplattformen und Reiseportale

Wer ist nicht vom BSFG betroffen?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro – zumindest in weiten Teilen. Ebenso sind jene Unternehmen nicht betroffen, die keines der im Barrierefreiheitsgleichstellungsgesetz genannten Produkte anbietet.

Ebenfalls nicht betroffen sind rein interne Unternehmenslösungen im B2B-Bereich – Stackfield gehört als Projektmanagement-Plattform zu diesem Bereich. Dennoch greifen hier andere rechtliche Rahmenbedingungen – etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – sodass auch in diesem Kontext Barrierefreiheit ein relevanter Aspekt bleibt.

Wie kann das BFSG umgesetzt werden?

Barrierefreiheit lässt sich nicht auf Knopfdruck herstellen – sie ist das Ergebnis sorgfältiger Planung, technischer Expertise und nutzerzentrierter Entwicklung. Der erste Schritt ist die Analyse des aktuellen Stands: Wo bestehen bereits Barrieren? Was muss angepasst werden?

Empfohlene Maßnahmen sind unter anderem:

Digitale Barrierefreiheit

Was droht bei der Nichtumsetzung des Gesetzes?

Die Einhaltung der Anforderungen wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Unternehmen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, müssen mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Je nach Einzelfall können die Strafen dabei von Abmahnungen über Bußgelder bis im sechsstelligen Bereich bis hin zu Vertriebsverboten gehen.

Betroffene Personen können sich zudem direkt an die zuständigen Landesbehörden wenden oder Klage einreichen, wenn sie einen Verstoß gegen das Recht auf Barrierefreiheit vermuten.

Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bietet Stackfield?

Bei Stackfield sieht man in der Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern als Teil digitaler Verantwortung. Deshalb wird kontinuierlich daran gearbeitet, digitale Hürden abzubauen und eine möglichst barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Hilfsmittel, die in Stackfield zur Verfügung stehen:

Barrierefreier Modus:
Die Benutzeroberfläche des Projektmanagement-Tools kann über einen optionalen barrierefreien Modus gesteuert werden. Dieser erleichtert die Navigation per Tastatur und verbessert die Kompatibilität mit Screenreadern.

Screenreader:
Stackfield ist mit gängigen Screenreadern wie beispielsweise JAWS oder NVDA kompatibel. Screenreader sind Bildschirmleseprogramme, die Menschen mit Seheinschränkungen bei der Nutzung von z. B. Computern oder Smartphones unterstützen und Seitentexte vorlesen oder über eine Braillezeile erkennbar machen.

Kontrast-Farbschemen:
Stackfield-Nutzer haben jederzeit die Möglichkeit, in ihrem Benutzerkonto zwischen unterschiedlichen Farbmodi zu wechseln. Zu diesen gehört neben einem Nachtmodus auch ein Kontrastmodus mit heller Schrift auf dunklem Grund. Dies erleichtert die Bedienung des Programms bei eingeschränkter Sehfähigkeit und / oder Lichtempfindlichkeit.

Mehr Informationen zu den Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Stackfield findest Du HIER.

Fazit: Mehr Teilhabe durch digitale Verantwortung

Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schlüssel zu echter Teilhabe für alle Menschen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz rückt dieses Thema stärker in den Fokus von Unternehmen und Organisationen. Ein wichtiger und notwendiger Schritt, denn wer heute bereits die Weichen stellt, wird nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern zeigt zudem gesellschaftliche Verantwortung und stärkt das Vertrauen der Nutzer.

Stackfield versteht sich als Teil dieser Entwicklung und arbeitet unermüdlich daran, digitale Barrieren abzubauen. So entsteht ein Projektmanagement-Tool, das möglichst vielen Menschen Zugang zu effizienter, sicherer Zusammenarbeit ermöglicht, unabhängig von persönlichen Voraussetzungen.

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Christopher Diesing
Über den Autor:
Christopher Diesing ist der COO von Stackfield. Er widmet sich leidenschaftlich gerne dem Produkt Design und ebenso der Photographie.